Zünder: WOZ-Artikel “Der Staat surft mit”
Nachdem Frau Widmer-Schlumpf schon die technischen Einwände gegen den ePass im Vorfeld der Abstimmung mit dem Killerargument ich versteh’ nichts davon aber ihr habt nicht recht “deligitimiert” hat, ist ihr Departement nun dran, die Provider darauf zu verpflichten, auf Anordnung alle Daten eines zu überwachenden Subjekts einer Ermittlung in Echtzeit an den Staat weiterzuleiten.
Es gibt Fälle, wo Überwachung gerechtfertigt ist. Doch es stimmt mich sehr bedenklich, wenn ein Staat es für nötig hält, solche Massnahmen hintenrum, “gegen die Bürger” zu beschliessen. Der Staat vertritt die BürgerInnen. Und kontrolliert sie? Na toll.
Es ist bekannt, dass immer wieder Unschuldige beim staatlichen Kontrollwahn unter die Räder kommen. Jahrelang zu Unrecht als Terrorist eingebuchtet? Pech gehabt. Und darum ist es nötig, dass man alleine um der eigenen Glaubwürdigkeit willen solche Regeln nicht unter dem Ausschluss der evtl. Betroffenen aufstellt – Hehre Absicht hin oder her. Die ist ja anzunehmen, aber die Kollateralschäden könnten bald sehr viel stärker ins Gewicht fallen. Klar wolltet ihr nur die Bösen kontrollieren. Aber der Polizei in Hinterpfupfingen ist das im Zweifelsfall egal. Ja, das alles läuft via Rechtsstaat, mit richterlichem Beschluss, nehme ich an, aber das rechtfertigt nicht die Möglichmachung jeglicher Eingriffe – gib einem Kind eine Knarre und sag ihm, schau, hier kommt die Munition rein, hier drückst du ab – aber zuerst Mama fragen. Daten wecken Begehren. Zumal nichts so einfach ist wie noch schnell jemanden mehr zu überwachung. Und vielleicht könnten wir damit ja ein Leben retten! Braucht der Staat diese Daten? Was erhofft man sich davon? Absolute Sicherheit? Wäre eine Annäherung daran nicht eher durch Prävention und Einbindung der Menschen in die Gesellschaft zu erreichen?
Wir diskutieren hier zwar nur über die Werkzeuge. Werkzeuge zur Überwachung bringen nicht automatisch Überwachung. Aber weniger Werkzeuge heisst auch weniger Möglichkeiten zur Überwachung. Die Kontrolle unter Kontrolle behalten sozusagen.
Da nützt dir deine schöne direkte Demokratie dann auch nichts mehr. Ich frage mich, warum bei uns dieser ganze Brunz ohne weiteres durchgeht, während sich in Deuschland deswegen eine ganze “Kaste” erhebt. Wir haben schon länger Stoppschilder bei Kinderpornos und Vorratsdatenspeicherung (vlg. den Blogeintrag von Andreas von Gunten und diesen 3 Jahre alten Blogeintrag) – Der “Dienst für Besondere Aufgaben” ist übrigens erst seit dem 1.1.08 nicht mehr beim UVEK, sondern beim EJPD angesiedelt (was wohl auch erklärt, warum Herr Blocher nicht schon auf solche Ideen gekommen ist).
Wie viel braucht es noch, bis das Fass überläuft? Oder wird seitens der Regierung absichtlich schön gewartet, bis etwas Wut verdampft ist, um dann wieder nachzuschütten? Wie bei diesem Video mit dem Frosch?
Das lässt mich zweifeln an der Gesundheit unserer halbdirekten Demokratie. Wir hätten zwar die Möglichkeit, gegen solche Entscheidungen anzurennen, doch niemand macht es (gut, nicht direkt, Verordnungen kann man nicht bekämpfen). Warten wir noch auf den grossen Knall? Gab es in Deutschland einfach eine andere Dynamik, die (scheinbar?) harmlose, kleine Entscheide in Frage stellen liess und zu einer Grundsatzfrage werden liess? Oder beherrschen es unsere Politikerinnen (und natürlich auch Politiker) besser, kein grosses Aufheben zu machen?
Ironischerweise hat Herr Blocher viel mehr polarisiert als Frau Widmer-Schlumpf, die für ihre eineinhalb Jahre Bundesrat doch schon allerhand zustande gebracht hat; genauso war es in Grossbritannien, wo Blair Thatchers Werk zu Ende geführt hat und dafür bei weitem nicht so viele Schläge einstecken musste – sollten wir also dankbar sein für Schreihälse, die im Mittelpunkt stehen wollen, weil sie damit ihre Politik angreifbar machen? Hängt Politik so von Personen ab?
Zurück zum Thema: Interessant fände ich jetzt zu wissen, wie so ein Verfahren in der Praxis abläuft und welche Tatbestände ein solches rechtfertigen. Also mal schön im Gesetz nachgeschlagen. Nach meinen Recherchen im BÜPF fällt darunter folgendes (räusper):
StGB:
Wenn nur Ziffer eins als Strafbestand genannt ist, deutet das darauf hin, dass Fahrlässigkeit (Ziffer 2) ausgenommen ist.
- §34 Widerhandlungen gegen das Verbot von Kernwaffen, biologischen und chemischen Waffen
- §35 Widerhandlungen gegen das Verbot der Antipersonenminen
Umweltschutzgesetz: Artikel 60 Absatz 1 Buchstaben g–i sowie m und o: falscher Umgang mit Organismen, Deponie ohne Bewilligung, inkorrekte Entsorgung von Sondermüll illegaler Handel mit Sondermüll
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (seit 1.1.08 im BÜPF in Kraft):
§116 Absatz 3 (Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts mit Absicht der unrechtmässigen Bereicherung oder im Rahmen einer Gruppe) und §118 Absatz 3 (Täuschung der Behörden mit Absicht der unrechtmässigen Bereicherung oder im Rahmen einer Gruppe)
Das Militärstrafgesetz erspar ich mir jetzt, sowie das Atomgesetz (heute Kernenergiegesetz) und den Teil, der nur greift, wenn der “dringende Verdacht auf qualifizierte Begehung” besteht (was heisst’n das überhaupt?)
Der Vollständigkeit halber: “Für Anschlüsse von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern (Art. 4 Abs. 3) ist die Direktschaltung verboten.”
Rechtfertigt das die “Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses”? Ist das vernünftig? Oder ist das die falsche Frage, weil aus der Perspektive der datengeilen Behörden gedacht?
Die neugegründete Piratenpartei ist leider noch nicht so weit, eine Stellungsnahme abzugeben (kein Vorwurf! Aber dort sitzen Technikverständige, die sich politisch äussern wollen – vielversprechend für solche Diskussionen)
Ach und Leute, überlegt euch das gut. Abhörschlumpf, wirklich? Damit müssen wir die nächsten Monate leben…


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